Glossarbegriff
Personenfoto
Mitgliedschaftsbezogenes Foto einer Person, das nur bei Freigabe öffentlich erscheint.
- Vereine
- Mitglieder
- Ligaverwaltung
Erklaerung
Ein Personenfoto kann eine Person im Vereins- oder Spielbetrieb wiedererkennbar machen. In dieser Anwendung ist das Foto an die Mitgliedschaft im Verein gebunden und nicht allgemein an die Person.
Praxisbeispiel
Ein Verein pflegt ein Foto für eine Mitgliedschaft und entscheidet, ob es öffentlich angezeigt werden darf.